Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

§ 1 Ausschließliche Geltung
sb systembau Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich nach deutschem Recht und auf Grundlage dieser AGB; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an.


§ 2 Definition
Bei sb systembau Raummodulen und Containern handelt es sich – seiner Konstruktion und seinem Verwendungszweck entsprechend um bewegliche (mobile) Sachen und nicht um feststehende (ortsfeste) Gebäude im Sinne von §§94,94/RGB o.ä. Falls ein KÄUFER mit dieser Definition nicht einig ist, hat er dies schriftlich vor Erteilung eines Auftrages geltend zu machen.


§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsrechte stehen dem KÄUFER nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht..


§ 4 Höhere Gewalt
Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder ähnliche Ereignisse, insbesondere aufgrund von Streik, Aussperrung etc. ist sb systembau berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Das gleiche gilt bei nicht rechtzeitiger Lieferung von sb sytembau Subunternehmern.


§ 5 Rügepflicht / Nachbesserung / Begrenzung der Schadenersatzpflicht
Dem KÄUFER stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit er offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen und später erkannte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Enddeckung des Mangels schriftlich rügt. Die Pflichten für Kaufleute aus den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. sb systembau ist zur Nachbesserung und Ersatzlieferung berechtigt.

Für die Konstruktion und Handwerkerausführung der Produkte haftet sb systembau, und zwar 2 Jahre laut VOB nach der ordnungsgemäßen Übergabe an den Kunden. Abweichend davon übernimmt sb systembau für unten aufgeführte Baugruppen folgende Garantien:

Elektrogeräte, Elektrokabel, Heizung, Lüftung, Boiler, Klimageräte, Batterien, Waschbecken, Urinalbecken, Duschkabinen, Fernster, Türen, Rollos, und sonstige spezielle Bauteile – 6 Monate laut Lieferantengarantie. Weitere Zeitbegrenzungen von Garantien sind aufgrund selbstständigen Handlungen möglich.

Die Garantie erlischt, bzw. wird in folgenden Fällen beschränkt:
Auf der Seite des Kunden verursachte Schäden bei Vorbereitungsbauarbeiten, unfachmännische Manipulation durch den Benutzer, bei entstandenen Schaden durch mangelhafte Wartung und Instandhaltung oder durch Vandalismus.


§ 6 Übernahme
Falls der KÄUFER im Laufe von 20 Werktagen nach der schriftlichen Aufforderung von sb systembau zur Übernahme vom Fertigerzeugnis nicht verlangt, dass er auf die Übernahme besteht, dann gilt § 12 Nr. 5 der Bauvorschriften / sog. Fiktive Übernahme /.


§ 7 Bauantragsunterlagen
1. Erstellung des Grundriss- und Fundamentplanes und der Seitenansichten nach vorgegebenem Plan
2. Typenstatik über Standard-Modul
3. Wärmeschutzberechnung nach WSVO 95 über Standard-Modul

Diese Unterlagen werden bei schriftlicher Auftragserteilung zur kostenlosen Verfügung gestellt. Eventuelle weitere vom Kunden verlangte Unterlagen müssen zunächst mit sb systembau besprochen werden ob diese angeboten werden können. Diese Unterlagen werden später von sb systembau extra abgerechnet.


§ 8 Bauseitige Leistungen
Einholen der Baugenehmigung. Der Aufbau erfolgt ab Unterkante Modul. sb systembau produziert gemäß der gültigen Europäischen Normen. Der KÄUFER ist verpflichtet, sb systembau über alle gültigen Bauvorschriften für bestimmte Gebiete zu informieren.


§ 8.1 Fundament
Seitens des Abnehmers muss die Ausführung eines festen Untergrundes laut sb systembau vorgelegten Unterlagen, bzw. durch den KÄUFER genehmigte Unterlagen sichergestellt werden. Die Annehmbare Toleranz der Genauigkeit des Fundamentes ist + 10 mm.

Wenn die Fundament-Ausführung nicht den Anforderungen von sb systembau entspricht, hat sb systembau das Recht auf Ablehnung der Durchführung der Montage bis zur endgültigen Mängelbeseitigung. Damit entstandene Mehrkosten werden danach zur Geltung beim KÄUFER gebracht. Der KÄUFER ist weiterhin für die Ausführung der Fundamente verantwortlich, das diese gemäß DIN Normen für Untergrundbauten vorzubereiten sind.

Wegen des Charakters des gelieferten Baues muss weiterhin von Seiten vom KÄUFER eine ausreichende Isolierung des Raumes zwischen den Grundsegmenten von Bodendichtbahnen und eine gleichmäßige Entlüftung des Raumes zwischen Untergrund und Fußboden sichergestellt werden. Weiter muss das Regenwasser, das in diesen Zwischenraum fließen kann in die Kanalisation abgeleitet werden.


§ 8.2 Montage
bei der Montage stellt der KÄUFER einen Kran, Stromanschluss von ausreichender Leistung bis zu 10 Meter vom Bau, Wasser- und Abwasseranschluss, WC-Kabine und einen Container für Abfallmaterial auf seine Kosten. Weiter stellt der KÄUFER auf seine Kosten ein Gerüst für die Attika-Montage oder den Außenputz usw., falls dies erforderlich ist.

Der KÄUFER ist verpflichtet, einen problemlosen Zutritt des Personals von sb systembau auf die Baustelle sicherzustellen. Wenn sb systembau Leistungen durch Arbeiten anderer Firmen gehindert wird, wird auf Aufforderung von sb systembau ein Protokoll über den Stand der Leistungen gefertigt, damit evtl. verursachte Schäden durch andere deutsche Firmen beim KÄUFER beansprucht werden können. Die Reinigung der Außenfassade muss beim Verschmutzen infolge des Transportes seitens des Kunden durchgeführt werden. Die Module von sb systembau werden von sb systembau von innen besenrein übergeben.

Spätestens am letzten Montagetag müssen bauseitige Wasser- und Elektroanschlüsse vom Kunden fertiggestellt sein, um die Sanitär- und Heizungsanlagen und Elektroinstallation prüfen zu können. Andernfalls werden die zusätzlichen Kosten zur möglichen Garantiereparatur in Rechnung gestellt.


§ 8.3 Transport
Der Transport bezieht sich immer auf die Wegsrecke vom Zulieferwerk zum Kunden.
Damit eine problemlose Anlieferung erfolgen kann, muss der KÄUFER eine freie Zufahrt zur Baustelle ermöglichen.
Der KÄUFER hat bei der Anlieferung der Module grundsätzlich die Pflicht, sich die gelieferten Module anzusehen und evtl. Schäden oder Mängel im Frachtbrief zu vermerken, eine Fotodokumentation durchzuführen und sich vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen. Damit wird gewährleistet, das sb systembau gegenüber dem Spediteur die Geltendmachung der verursachten Schäden und Mängel als Anspruch durchsetzen kann.


§ 8.4 Wartungs- und Nutzungshinweise
In der Modulanlage muss ständig eine konstante Raumtemperatur eingehalten werden. Es darf nicht zu größeren Temperaturunterschieden kommen. Die Modulanlage muss täglich gelüftet werden. Das Dach der Module muss regelmäßig von Seiten des Kunden gereinigt werden, damit es zu einer Verstopfung der Ablauffallrohre durch Blätter etc. nicht kommen kann.


§ 9 Verzugszinsen
beim Zahlungsverzug des KÄUFERS ist sb systembau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist sb systembau berechtigt, diesen geltend zu machen. Der KÄUFER ist berechtigt, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.


§ 10 Kaufpreis
Vereinbarte Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die dem Käufer extra in der Rechnung aufgeführt wird. Die Zahlungsfrist gilt immer ab dem Anlieferungsdatum der Ware beim KÄUFER. Die Rechnungen sind immer sofort zahlbar, rein netto ohne Abzug, falls nichts anderes vereinbart wurde.


§ 11 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von sb systembau gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen uneingeschränktes Eigentum von sb systembau. Bei einer Pfändung oder sonstigen Zugriffen von Seiten Dritter hat der KÄUFER sb systembau sofort schriftlich zu benachrichtigen und die zur Abwehr der Eingriffe notwendigen Informationen bereitzustellen. Der KÄUFER ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache weiter zu verkaufen oder in sonst einer Weise über sie zu verfügen. Bei dem Verschulden, die dem Kaufvertrag nicht entsprechen, besonders bei Zahlungsverzögerungen, ist sb systembau berechtigt, den Lieferungsgegenstand zurückzuziehen. Der KÄUFER ist verpflichtet, diesen freizugeben.


§ 12 Schutzrechte
Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte haftet der KÄUFER für alle der sb systembau daraus entstandenen direkten und indirekten Schäden.


§ 13 Geheimhaltung
An Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen zur Auftragsdurchführung überlassenen Unterlagen behält sich sb systembau die Eigentums- und Urheberrechte vor. Der KÄUFER verpflichtet sich, alle von sb systembau im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sein denn, diese Informationen wurden von sb systembau ausdrücklich freigegeben oder sie wurden ohne eine Pflichtverletzung vom KÄUFER allgemein bekannt. Der KÄUFER wird die vertraulichen Informationen nicht außerhalb des Vertragsverhältnisses oder für eigene Zwecke nutzbar machen.


§ 14 Abweichende Vereinbarungen
Mit Ausnahme des Inhabers oder der im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragenen Personen ist kein anderer Mitarbeiter von sb systembau berechtigt, mündliche Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen, abzuschließen.


§ 15 Gerichtsstand
Soweit der KÄUFER Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Kiel ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.